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Beherbergung von Patienten-Begleitpersonen

Burn-out-Behandlungskosten als Werbungskosten?

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Steuerliche Behandlung operativer Fettentfernung

Steuerabzug der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung ...mehr

Beherbergung von Patienten-Begleitpersonen

Leistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig ...mehr

Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten

Keine Infizierung der freiberuflichen mit der gewerblichen Tätigkeit ...mehr

Steuerbefreiung für Medikamentenabgabe

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Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

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Beherbergung von Patienten-Begleitpersonen

Illustration

Leistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig

Der Fall

Ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger, der Reha-Kliniken betreibt, hatte Begleitpersonen von Patienten die entgeltliche Unterbringung und Verpflegung in seinen Kliniken angeboten. Der Betreiber rechnete zum Entgelt keine Umsatzsteuer dazu. Das Finanzamt hingegen unterwarf die Leistungen der Umsatzsteuer, soweit die begleiteten Patienten nicht Kinder unter 14 Jahren oder Schwerstbehinderte waren.

FG-Entscheidung

Das Finanzgericht Münster bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung (Urteil v. 19.11.2013, 15 K 2352/10 U). Mit der Gewährung von Kost und Logis für Begleitpersonen würde der Reha-Träger nicht hoheitlich (dann umsatzsteuerfrei), sondern als Betrieb gewerblicher Art (dann umsatzsteuerpflichtig) tätig. Der Reha-Träger würde mit diesen Leistungen in einen Wettbewerb mit Unternehmen der Hotel- und Restaurationsbranche treten. Daher unterliegen die Entgelte der Umsatzsteuer. Gegen dieses Urteil wurde vor dem Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren zugelassen.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: VILevi - fotolia.com

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