Ausgabe: Layoutbild

Musik in der Zahnarztpraxis

Umsatzsteuer für ästhetische Operationen

Umsatzsteuerfrei bei Krankheit oder Verletzung ...mehr

Musik in der Zahnarztpraxis

GEMA unterliegt vor dem BGH ...mehr

Steuerliche Beurteilung von Pflegekräften

Hauspflege als gewerbliche Tätigkeit ...mehr

Bereitschaftszeitvergütung

Mindestlohn nicht zwingend ...mehr

Zahnaufhellungen

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ...mehr

Überlassung von Operationsräumen

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre Operationsräume samt Ausstattung für ambulante Operationen vermietet. ...mehr

Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2015

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen. ...mehr

Musik in der Zahnarztpraxis

Illustration

GEMA unterliegt vor dem BGH

Der Fall

Ein Zahnarzt hat im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik laufen lassen. Der Zahnarzt hatte anfänglich mit der GEMA einen Lizenzvertrag geschlossen, den er jedoch 2012 fristlos gekündigt hatte. Begründung: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.03.2012, C-135/10 stellt die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine öffentliche Wiedergabe dar. Die GEMA klagte daraufhin restliche Gebühren ein, ohne Erfolg.

Urteil des BGH

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) konnte der Zahnarzt den Vertrag zu Recht fristlos kündigen, weil die Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrages durch das EuGH-Urteil entfallen ist. Der BGH betonte in der Urteilsfindung, dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden sei. Insofern sei die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen nicht öffentlich und damit nicht vergütungspflichtig (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 14/14).

Stand: 28. August 2015

Bild: rgvc - Fotolia.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20