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Grundsteuer

Kfz-Aufwendungen bei Gehbehinderung

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Augenlaserbehandlung: Umsatzsteuer der Konkurrenz

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Pflegekosten steuerlich geltend machen

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Grundsteuer

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Heileurythmist als freiberufliche Tätigkeit

BFH verneint Gewerbsteuerpflicht ...mehr

Erstattungspflicht für Umsatzsteuer

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Vorauszahlungen für Krankheitskosten

Nach § 64 Abs. 1 Satz 2 EStDV ist der Nachweis vor Beginn der Heilmaßnahme zu erbringen. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2019

Im Herbst 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Grundsteuer

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Steuerbefreiung

Grundstücke, die von öffentlichen Krankenhäusern bzw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts genutzt werden, sind nach § 3 Abs. 1 Grundsteuergesetz/GrStG steuerfrei. Dienen solche Grundstücke auch Wohnzwecken (z. B. die Privatwohnung des Chefarztes im Krankenhausgebäude), besteht grundsätzliche Grundsteuerpflicht (§ 5 Abs. 2 GrStG).

Wohnungen Demenzkranker

Streitig war, ob Wohneinheiten, die der vollstationären Pflege von Demenzkranken dienen, als grundsätzlich grundsteuerpflichtige Wohnungen innerhalb eines (dem Grunde nach steuerbefreiten) Gebäudekomplexes der Pflegeeinrichtung angesehen werden können. Das Finanzgericht/FG Münster (vom 13.12.2018, 3 K 34/16 EW) sieht solche Wohnungen als grundsteuerfrei, wenn Dritte freien Zugang zu den Wohneinheiten haben und die Türen zu den Wohneinheiten nicht abschließbar sind oder wenn die Zimmer keine Küche haben. Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.

Stand: 27. August 2019

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

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