Ausgabe: Layoutbild

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte und Folgen für die Umsatzsteuer

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für mehr Transparenz bei der Finanzverwaltung ...mehr

Praxisgebühr - außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe?

Praxisgebühren zählen als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Welche steuerfreien Umsätze sind eng mit dem Krankenhausbetrieb verbunden? ...mehr

Musik in der Arztpraxis

Arzt muss keine GEMA-Vergütung für Praxismusik zahlen ...mehr

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Illustration

Verbundene Leistungen

Für die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Nebenleistungen im Krankenhausbetrieb kommt es entscheidend darauf an, ob die Nebenleistung als mit der Krankenhausleistung eng verbundene Leistung zu qualifizieren ist. Ist dies der Fall, ist die Leistung umsatzsteuerfrei, andernfalls umsatzsteuerpflichtig.

Steuerpflichtige Umsätze

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundenen Umsätze Stellung genommen und eine beispielhafte Aufzählung umsatzsteuerpflichtiger Nebenleistungen gegeben (Rdvfg v. 6.2.2012, S 7170 A -92 –St 112). Danach unterliegen der Umsatzsteuer u.a. Lieferungen von Waren (Getränke, Zeitschriften, Süßigkeiten) oder die Überlassung von Büchern, Rundfunk und Fernsehgeräten sowie Telefon an Patienten, Heimpersonen, Besucher oder auch der Betrieb einer Kindertagesstätte sowie sämtliche Leistungen an das Personal.

Personalgestellung

Differenziert zu betrachten ist die Personalgestellung. Während die Gestellung von Personal einer Krankenhausapotheke an jene eines anderen Krankenhausträgers umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Personalgestellung an niedergelassene Ärzte umsatzsteuerfrei, wenn sie für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten unerlässlich ist und nicht dazu bestimmt ist, dem Krankenhaus zusätzliche Tätigkeiten zu verschaffen, welche auch von externen gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden.

Stand: 12.05.2012

Bild: VILevi - Fotolia.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20