Ausgabe: Layoutbild

Mindestlöhne in der Pflege

Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen der Zentren für Heilbehandlung und Diagnostik ...mehr

Mindestlöhne in der Pflege

Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020 ...mehr

Sozialgericht-Rechtsprechung für Ärztinnen und Ärzte

Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte ...mehr

Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten. ...mehr

Arzt als Berufsgeheimnisträger

Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt. ...mehr

Arztkosten lohnsteuerfrei übernehmen

Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung. ...mehr

Kulturlinks – Winter 2017/2018

Im Winter 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Mindestlöhne in der Pflege

Illustration

Dritte Verordnung

Zum 1.11.2017 ist die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft getreten. Die Verordnung gilt bis April 2020 und sieht unter anderem verbindliche Mindestlöhne vor. Die Verordnung gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche.

Mindestlöhne

Vom 1.11.2017 bis 31.12.2017 gilt ein Mindestlohn von € 10,20 (West) bzw. € 9,50 (Ost). Ab dem 1.1.2018 erhöht sich der Mindestlohn auf € 10,55 (West) bzw. € 10,05 (Ost). Ab dem 1.1.2019 beträgt der Mindestlohn € 11,05 bzw. € 10,55. Vom 1.1.2020 bis 30.4.2020 soll der Mindestlohn schließlich € 11,35 (West) bzw. € 10,85 (Ost) betragen.

Stand: 28. November 2017

Bild: Dusko - fotolia.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20