Ausgabe: Layoutbild

Hundesteuer

Personengesellschaftsrecht 2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft ...mehr

Steuertarif 2024

Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression ...mehr

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können ...mehr

Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag

Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden ...mehr

Betriebsausgabepauschalen 2023

Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an ...mehr

Werbekalender 2024

Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar ...mehr

DBA Luxemburg

Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen ...mehr

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren ...mehr

Hundesteuer

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022 ...mehr

Hundesteuer

Person mit Hund

Hundesteuer

Die Gemeinden können Hundesteuer erheben. Die Höhe und Ausgestaltung der Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In manchen Gemeinden ist die Steuerhöhe abhängig von der Anzahl der Hunde in einem Haushalt oder von der Hunderasse.

Rekordeinnahmen in 2022

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben sich die Einnahmen der Gemeinden im Jahr 2022 mit rund € 414 Mio. auf ein Rekordniveau gesteigert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies ein Plus von 3,3 %. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf € 401 Mio. Im Zehnjahresvergleich nahmen die Steuereinnahmen sogar um 44 % zu. In 2012 betrugen die Einnahmen der Städte und Gemeinden an Hundesteuer lediglich € 288 Mio.

Stand: 27. November 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20