Ausgabe: Layoutbild

Aufwendungen für Professorentitel

Aufwendungen für Professorentitel

Finanzgericht erkennt Betriebsausgabenabzug an ...mehr

Medizinische Analysen

Aktuelles EuGH-Urteil ...mehr

Teilveräußerung einer Arztpraxis

Ermäßigte Gewinnbesteuerung? ...mehr

Dienstwagen für Bereitschaft

Kein geldwerter Vorteil ...mehr

Pflegeleistungen im Haushalt

Jahressteuergesetz 2019 ...mehr

Zytostatika in der Ambulanz

Ein Krankenhaus behandelte an Krebs erkrankte Patienten stationär und ambulant durch Chemotherapien mit Zytostatika. ...mehr

Therapiehund

Auch Angehörige der Heilberufe können sich in ähnlichen Fällen auf diese positive Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster berufen. ...mehr

Kulturlinks – Winter 2019

Im Winter 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Aufwendungen für Professorentitel

Illustration

Betriebsausgaben versus Privatausgaben

Als Betriebsausgaben werden jene „Ausgaben“ definiert, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Hingegen können Aufwendungen für die allgemeine Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen dienlich sind (§ 12 Abs. Nr. 1 Satz 2 EStG).

Doktor-, Professorentitel

Die Geltendmachung von Promotionskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben wird von der Rechtsprechung kontrovers beurteilt. Im Regelfall geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets auch die private Lebensführung betroffen ist. Das Finanzgericht (FG) Münster hat beispielsweise im Urteil vom 13.10.2017 (Az. 4 K 1891/14 F) die Führung eines Professorentitels nicht als Voraussetzung für die Erzielung selbstständiger Einkünfte als Zahnarzt gesehen und einen Betriebsausgabenabzug verneint. Das FG Schleswig-Holstein hat hingegen im rechtskräftigen Urteil vom 6.3.2019 (Az. 4 K 48/18) einen Betriebsausgabenabzug unter bestimmten Voraussetzungen bejaht.

Erwerbswirtschaftliche Bedeutung

Die Anerkennung von Promotionskosten hängt in erster Linie von der erwerbswirtschaftlichen Bedeutung ab. So sah das FG Schleswig-Holstein im Streitfall eine sehr hohe erwerbswirtschaftliche Bedeutung. Im Streitfall hatte der Arzt mit einer GmbH einen Wissenschaftsvertrag geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung war, dass die GmbH dem Arzt aktive Unterstützung für die Erlangung einer Professur gewähren soll. Die GmbH vermittelte u. a. Nebentätigkeiten an Universitäten im Ausland, welche auf die Verleihung entsprechender Titel ausgerichtet war. Die Zahlungen an die GmbH konnte der Arzt als Betriebsausgaben geltend machen.

Stand: 27. November 2019

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20