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Schutzkleidungen zollfrei einführen

Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat

Steuerfreier finanzieller Ausgleich für übermäßige Leistungen ...mehr

Zwangsschließung der Praxis wegen des Coronavirus

Entschädigungsansprüche selbstständiger Ärztinnen und Ärzte ...mehr

Medizinstudenten dürfen BAföG aufbessern

Flexibilisierung der BAföG-Regeln in der Corona-Krise ...mehr

Schutzkleidungen zollfrei einführen

Die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und weitere medizinische Ausrüstung. ...mehr

Übungsleiterfreibetrag für Ärzte und Pflegepersonal

Die ärztliche Versorgung von kranken Menschen zählt wie gesehen grundsätzlich zu den begünstigten Tätigkeiten. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2020

Im Sommer 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Schutzkleidungen zollfrei einführen

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Katastrophenschutz

Die EU-Kommission hat am 3.4.2020 eine „Katastrophenklausel“ im Zollrecht aktiviert und damit den Anträgen der EU-Mitgliedstaaten auf eine vorübergehende Steuerbefreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern stattgegeben. Das gegenwärtig geltende Zollrecht (EU Verordnung (EG) Nr. 1186/2009) sieht die zollfreie Einfuhr von Waren vor, die für Katastrophenopfer bestimmt sind. Von dieser Klausel hat die EU-Kommission nun Gebrauch gemacht und die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit.

Schutzartikel

Die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und weitere medizinische Ausrüstung.

Zeitlicher Geltungsbereich

Die Ausnahmeregelung wurde zunächst auf 6 Monate befristet. Sie gilt für Produkte, die rückwirkend ab dem 30.1.2020 angeschafft worden sind und kann bei Bedarf verlängert werden.

Großbritannien

Die Steuerbefreiung gilt im Übrigen auch für Einfuhren aus dem Ende Januar 2020 aus der EU ausgeschiedenen Großbritannien.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: seventyfour - fotolia.com

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